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Kabelenden beim Glasfaserausbau

Quelle: Adobe Stock / Mirco Hastenteufel

Das Breitband-Portal ermöglicht, die Verlegung von Leitungen zum Breitbandausbau digital und medienbruchfrei zu beantragen und zu genehmigen. Die vollständige elektronische Abwicklung des Verfahrens beschleunigt die Antrags- und Genehmigungsprozesse deutlich. So konnte beispielsweise die Stadt Fulda einen Antrag in nur wenigen Tagen über das Breitband-Portal genehmigen. Das Portal wurde im Rahmen der des Onlinezugangsgesetzes (OZG) von den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz entwickelt. Beide Länder nutzen das Portal bereits flächendeckend. Nach dem „Einer für Alle-Prinzip“ steht es auch anderen interessierten Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

Die Zustimmung für eine Leitungsverlegung ist nötig, wenn Betreiberinnen und Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze eine Telekommunikationslinie neu verlegen oder eine bestehende Linie ändern möchten. Der Landkreis Gießen aus Hessen erreichte als erster hessischer Landkreis eine Registrierungsquote von 100 Prozent seiner 18 Kommunen. Dort können Breitbandanträge flächendeckend vollständig digital gestellt und schnell genehmigt werden.

Die Web-Anwendung Breitband-Portal wird als Software-as-a-Service bereitgestellt. Sie führt Nutzerinnen und Nutzer Schritt für Schritt durch sowohl den Antrag als auch den Bescheid der Verwaltungsleistung. Rückfragen, Änderungen und die gesamte Kommunikation werden digital und medienbruchfrei über das Portal gesteuert. Um den Service zu nutzen, ist nur ein internetfähiges Endgerät nötig. Das Breitband-Portal ist Bestandteil der Gigabitstrategie des Bundes.