
Quelle: Adobe Stock / metamorworks
Autonomes Fahren
Deutschland spielt eine führende Rolle beim autonomen Fahren. Mit dem am 28.07.2021 in Kraft getretenen Gesetz zum autonomen Fahren (vgl. BGBl. I 2021, Nr. 48 vom 27.07.2021, S. 3108) hat Deutschland den weltweit ersten Rechtsrahmen geschaffen, der den Einsatz fahrerloser Kraftfahrzeuge (Level 4) auf öffentlichen Straßen – örtlich begrenzt in einem sogenannten festgelegten Betriebsbereich – über die reine Erprobung hinaus ermöglicht. Der Betrieb fahrerloser Kraftfahrzeuge wird damit für eine Vielzahl verschiedener Einsatzszenarien eröffnet, ohne einen bestimmten, einzelnen Anwendungsfall vorab abschließend zu regeln. Die das Gesetz konkretisierende Verordnung ist am 01.07.2022 in Kraft getreten (vgl. BGBl. I 2022, Nr. 22 vom 30.06.2022, S. 986) und regelt u.a. im Detail die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit, die Ausrüstung für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen und die entsprechenden Genehmigungs- und Zulassungsverfahren. Als nationale Typgenehmigungsbehörde übernimmt das KBA in Deutschland alleinig die Aufgabe der Genehmigungsbehörde für Fahrzeuge mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion.
Das Gesetz zum autonomen Fahren ist eine Übergangslösung, bis auf internationaler Ebene harmonisierte Vorschriften vorliegen. Mit Blick auf harmonisierte Märkte und Standards hat Deutschland ein großes Interesse an der Schaffung übergeordneter Regeln. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt sich entschlossen dafür ein, die Rechtsrahmen auf EU- und UNECE-Ebene fortzuentwickeln. Schon jetzt ist Deutschland international Innovationstreiber: Auch dank deutscher Initiative wurde auf UN-Ebene das Level-3-Spurhaltesystem (ALKS – Automated Lane Keeping System) bis 130 Stundenkilometer auf Autobahnen, welches beispielsweise im Stau zur Anwendung kommen kann, verabschiedet.
Die führende Rolle Deutschlands beim autonomen Fahren spiegelt sich auch in der Förderung wieder: Die Bundesregierung fördert Forschung und Entwicklung, um das Potenzial des autonomen und vernetzten Fahrens optimal zu nutzen. Neue Mobilitätslösungen entstehen durch innovative Technologien. Wichtige Testfelder für autonomes Fahren sind unter anderem die Autobahn A 9 in Bayern, grenzübergreifende Testfelder in Deutschland, Frankreich und Luxemburg sowie städtische Testfelder in Hamburg, Berlin und Dresden. Auch im ländlichen Raum, wie in Oberfranken, werden Forschungsvorhaben mit Shuttlebussen vorangetrieben, um den öffentlichen Verkehr nutzerfreundlicher, wirtschaftlicher und umweltverträglicher zu gestalten. Das BMDV hat bereits 41 Vorhaben mit rund 90 Millionen Euro im Bereich Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr gefördert. Die Förderung umfasst auch Methoden der Künstlichen Intelligenz.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts im Straßenverkehr zu meistern, ist der Einsatz Intelligenter Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr ebenfalls ein unverzichtbarer Bestandteil der Verkehrspolitik des BMDV. Im Fokus stehen hierbei intelligente Fahrzeug- und Infrastruktursysteme, die durch Kooperation miteinander wesentlich dazu beitragen, dass der Straßenverkehr sicherer, effizienter und umweltfreundlicher wird.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Stufen der Fahrzeugautomatisierung
Die sog. SAE-Level (Stufen, die das assistierte, automatisierte und autonome Fahren entsprechend des SAE-Standards J3016 klassifizieren) haben sich für die Definition der Fahrautomatisierung durchgesetzt. Hier ist eine zusammengefasste Darstellung der SAE-Automatisierungsstufen:
- Level 0 (Keine Automatisierung): Der Fahrer steuert das Fahrzeug vollständig.
- Level 1 (Fahrerassistenz): Das Fahrzeug unterstützt den Fahrer in bestimmten Bereichen, z. B. mit Tempomat oder Spurhalteassistent.
- Level 2 (Teilautomatisierung): Das Fahrzeug kann bestimmte Aufgaben übernehmen, z. B. Beschleunigen, Bremsen und Lenken, aber der Fahrer muss aufmerksam bleiben.
- Level 3 (Bedingte Automatisierung): Das Fahrzeug kann in bestimmten Situationen autonom fahren, der Fahrer muss jedoch bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen.
- Level 4 (Hochautomatisierung): Das Fahrzeug kann autonom fahren, aber nur in bestimmten Umgebungen oder Situationen.
- Level 5 (Vollautomatisierung): Das Fahrzeug kann in jeder Situation autonom fahren, ohne menschliche Eingriffe.
Eine nutzergerechte, vereinfachte Abstufung wurde durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), als zentrale Forschungseinrichtung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgenommen und fokussiert sich auf folgende 3 zentrale Modi:
- Assistierter Modus: Das System unterstützt den Fahrzeugführer bei bestimmten Aufgaben. Der Fahrzeugführer hat die Verantwortung über die Fahraufgabe inne.
- Automatisierter Modus: Es erfolgt ein vollständiger Steuerungswechsel an das System bei Aktivierung. Unter den im Straßenverkehrsgesetz benannten Voraussetzungen kann der Fahrzeugführer andere Tätigkeiten als die Fahrzeugsteuerung ausführen, muss diese aber nach Aufforderung des Systems oder bei offensichtlichen Unregelmäßigkeiten wieder übernehmen.
- Autonomer Modus: Nach Aktivierung liegt die Steuerung vollständig beim System. Ein Fahrzeugführer ist nicht mehr vorgesehen. Alle Insassen sind Passagiere.